Miet- und Pachtrecht
Mietrechtliche Urteile sorgen immer wieder für Schlagzeilen in der Presse. Warum? Weil fast jeder schon mal einen Mietvertrag geschlossen hat, entweder als Mieter oder als Vermieter. Im Zentrum des Interesses steht dabei naturgemäß der Wohnungsmietvertrag. Nun handelt es sich beim Mietvertrag nicht um Vertragsverhältnis, das relativ schnell abgewickelt wird, und sich mit dem einmaligen Austausch von Leistungen (wie z. B. beim Kauf - Geld gegen Ware) erledigt hat. Die Miete ist eine vertragliche Bindung, die im Regelfall über mehrere Jahre eingegangen wird, und dadurch ganz spezifische Probleme schafft.
Sollte sich das anfangs sonnig aussehende Mietverhältnis als doch nicht so unproblematisch herausstellen, dann ist jedem anzuraten, sich möglichst schnell anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Durch die falschen Schachzüge kann man sich im Mietrecht selber ein Bein stellen, was Geld und Nerven kostet. Um Ihnen das zu ersparen, sind wir in allen Bereichen des Mietrechts für Sie da:
- Vertragsabschluss
- Haftung und Gewährleistung, Mietminderung
- Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, Renovierung
- Mietpreisrecht, Mieterhöhung, Zahlungsverzug
- Kündigung oder sonstige Vertragsauflösung
Wir wissen, welche Schritte zu unternehmen sind.
