Rechtsanwalt Rainer Mang ist 1974 in Tübingen geboren.
Er studierte ab 1994 Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens war er Rechtsreferendar beim Landgericht Ravensburg. Den Schwerpunktbereich seines Referendariats wählte Rechtsanwalt Mang im Internationalen Privatrecht. Hierzu war er an der Universität Lausanne und am Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung für Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Sturm tätig.
Seit 2002 ist Rainer Mang als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahr trat er in die Kanzlei Späth, Hellmich, Ogrzewalla ein.
Im Jahre 2006 absolvierte er die Fortbildung für das Anwaltsnotariat und ist seither als Notarvertreter für Rechtsanwalt und Notar Hellmich tätig.
2009 wurde Rechtsanwalt Mang zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt. Er ist damit der erste in Tübingen ansässige Anwalt, der diese Fachanwaltsbezeichung führt.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Bereichen:
- Bau- und Architektenrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verwaltungsrecht
- Verkehrsrecht
Er ist Mitglied in folgenden Organisationen:
- Rechtsanwaltskammer Tübingen
- Anwaltverein Tübingen e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- ARGE - Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein


